Justizministerium rechtfertigt Sterbehilfe-Gesetzentwurf

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Vorlage stößt bei Union und Ärzten auf Kritik.

Justizministerium rechtfertigt Sterbehilfe-Gesetzentwurf
Kritik an Sterbehilfe-Gesetzentwurf (AFP)

Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gegen die Kritik von Ärzten, Kirchenvertretern und Unionspolitikern verteidigt. “Es wird nicht mehr erlaubt als bislang”, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP) der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.

“Künftig soll der bestraft werden, der Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen”, sagte Stadler. Es werde kein Strafrecht abgeschafft, sondern neues Recht eingeführt. “Für die Ärzte ändert sich nichts.” Der AFP vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, bei gewerbsmäßiger Sterbehilfe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu verhängen. Voraussetzung ist, dass der Betreffende absichtlich und gewerbsmäßig “die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt”.

Straffrei sollen dem Entwurf zufolge Angehörige oder nahestehende Menschen des zum Selbstmord Entschlossenen bleiben. Darunter könnten auch Ärzte oder Pflegekräfte fallen, “wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist”.

Mit dem Gesetzentwurf würde keineswegs die Berufsgruppe der Ärzte straffrei gestellt, sagte der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Anders Mertzlufft, in Berlin. Es reiche auch nicht, dass ein Arzt den Patienten seit Jahren behandele. Vielmehr müsse ein “auf eine gewisse Dauer angelegtes zwischenmenschliches Verhältnis vorliegen”.

“Die Kritik von Seiten der Union und der Ärzteschaft am Referentenentwurf zur Sterbehilfe der Bundesjustizministerin ist substanzlos”, erklärte der FDP-Abgeordnete Christian Arendt. Entsprechend des Koalitionsvertrages von Schwarz-Gelb sollten diejenigen bestraft werden, “die Hilfe zum Suizid anbieten, um damit Gewinne zu erzielen”.

Zuvor hatte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn den Gesetzentwurf als inakzeptabel bezeichnet. Auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery protestierte dagegen. Die Ärzte stünden als Sterbehelfer nicht zur Verfügung, erklärte er. Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Alt-Bischof Wolfgang Huber, sagte der “Bild”-Zeitung: “Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen.”

Demgegenüber begrüßte der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, den Gesetzesentwurf. Die Rolle des Arztes sei “durchaus weitgespannt”, sagte er dem Berliner “Tagesspiegel”. Es sei zwar richtig, dass Ärzte keine Sterbehelfer seien, “aber in begründeten Einzelfällen können sie Patienten auf diese Art von ihrem Leid befreien”.

 

Quelle: AFP | Fred Tanneau

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